2 Jahre Datenschutzgrundverordnung und bei Ihnen so?

Seit nunmehr zwei Jahren ist sie in Kraft: Die Datenschutzgrundverordnung. Nahezu jedes Unternehmen aber auch Privatpersonen die mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist von ihr betroffen sein.

Gerade Krankenhäuser und Arztpraxen aber auch alle anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen die Patientendaten verarbeiten, mussten ihr IT und Arbeitsprozesse auf den Prüfstand stellen. Gerade weil die genannten Bereiche mit hochsensiblen Daten arbeiten, ist hier größtmögliche Sorgfalt geboten. Nicht nur die behördliche Datenschutzaufsicht sondern auch die Patienten selbst, sind hier aufmerksamer geworden. Eine Verarbeitung vpn personenbezogenen Daten fängt schon am Empfangstresen an, mit der Frage nach den Anliegen und später im Arztzimmer natürlich mit der Anamnese. Immer werden dabei Sozialdaten erhoben und damit verarbeitet im Sinne der Datenschutzgrundverordnung bzw. der Sozialgesetzbücher. Was viele nicht wissen:  auch das bloße Speichern stellt einen Verarbeitungsvorgang dar.

 

Sie möchten wissen, welche Pflichten Sie trifft? Brauchen Sie noch Unterstützung bei der Umsetzung oder haben Sie vielleicht doch schon einen Bescheid der Datenschutzaufsicht bekommen oder gar eine Abmahnung? Ich stehe Ihnen gern für Fragen zur Verfügung.