Die Vergütung der Rechtsanwälte in Deutschland ist im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) geregelt. Meine Beratungstätigkeit rechne ich mit Ihnen auf Basis eines Stundensatzes ab, den wir in einer Honorarvereinbarung vorab regeln. Selbstverständlich besteht hier auch die Möglichkeit, Obergrenzen etc. festzuschreiben. Mir ist eine transparente und für Sie und für mich zufriedenstellende Vereinbarung wichtig. Sprechen Sie mich einfach an.

 

Sofern ausnahmsweise eine gerichtliche Vertretung durch mich in Betracht kommt, bin ich mindestens an eine Abrechnung nach dem Streitwertkatalog gebunden.